Gute Nachrichten für alle, die ihren Altbau (älter als 20 Jahre) sanieren lassen wollen: Es gibt staatliche Förderungen, welche die Kosten für das Vorhaben unter gewissen Voraussetzungen reduzieren. Nichtsdestotrotz müssen Sie damit rechnen, dass die Sanierung Ihres Altbaus, um ihn auf den Standard eines heutigen Neubaus zu bekommen zwischen € 800 und € 1.200 pro m2 kostet.
Meistens können staatliche mit länderspezifischen Förderungen kombiniert werden.
Ob es sich auszahlt Ihr Altbau-Juwel sanieren zu lassen oder ob der Abbruch die kostengünstigere Variante ist – die ökologischere ist fast immer die Sanierung – lassen Sie am besten von einem Sachverständigen eruieren.
Insbesondere bei der Sanierung von Ihrem „Oldtimer“ muss man besonders darauf achten, wie man dämmt und was zu beachten ist, damit die alte Substanz nicht geschädigt, aber trotzdem energiesparender wird. Denn ein Haus bewohnen Sie ständig im Gegensatz zum Auto-Oldtimer. Deshalb ist es bei diesem nicht ganz so wichtig, wie energie- bzw. spritsparend er ist, da er meist nur ein-zwei Mal im Jahr ausgefahren wird.
Gerne stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Verfügung.
In den Jahren 2021/2022 stehen für Sanierungsmaßnahmen von Privatpersonen und Betrieben insgesamt 650 Millionen Euro Förderungen zur Verfügung. 400 Millionen Euro aus diesem Topf sind für den Kesseltausch und die Förderungsaktion „Raus aus dem Öl“ reserviert, die den Umstieg von fossil betriebenen Heizanlagen auf nachhaltige Heizungssystem erleichtern soll.
Sanierungsscheck für Private
Seit 2017 gibt es den sogenannten „Sanierungsscheck für Private“
Das wird gefördert
Maßnahmen, die den Heizwärmebedarf (HWB) von privatem Wohnraum reduzieren, werden gefördert. Dazu gehören umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen (also auch Außenwände). Die Gebäude müssen sich im Inland befinden und älter als 20 Jahre sein. Entscheidend ist, dass die Maßnahmen eine Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 40 Prozent herbeiführen. Möchten Sie ein mehrgeschossiges Wohngebäude sanieren, gelten besondere Förderungskriterien.
Antragsstellung für Förderungen
Die Antragsstellung ist seit dem 09.02.2021 möglich. Die Lieferung von Materialien und die Umsetzung der Maßnahmen müssen zwischen dem 01.01.2021 und dem 30.09.2023 erfolgen.
Unser Tipp: Stellen Sie Ihr Förder-Ansuchen so rasch wie möglich. Damit sind die entsprechenden Beträge für Sie reserviert.
Die Antragstellung ist ausschließlich online möglich.
Diese Sanierungsmaßnahmen werden gefördert
- Dämmung der Außenwände
- Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
- Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
- Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
- Anteilige Kosten für Planung, begleitende Baukontrolle, Energieausweis, Bauaufsicht und Baustellengemeinkosten max. in der Höhe von 10%
Wichtig: Wenn für getätigte Maßnahmen keine Montagerechnungen von Professionisten vorliegen, können diese mit dem Sanierungscheck nicht gefördert werden. Vielleicht gibt es aber eine Landesförderung oder eine Gemeindeförderung, bei welcher auch Materialrechnungen akzeptiert werden, wenn Sie Energiesparmaßnahmen selber durchführen wollen.
Unser Planungsbüro unterstützt Sie gerne bei der Planung und Koordination Ihres Sanierungsprojektes. Wir finden möglicherweise weitere finanzielle Förderungsmöglichkeiten und unterstützen Sie bei dem Ausfüllen Ihrer Anträge bzw. erstellen den eventuell erforderlichen Energieausweis und in der Folge die entsprechende Bestätigung.
Anders als bei einem Kredit handelt es sich bei der Sanierungsförderung übrigens um eine nicht rückzahlbare Förderung.
Wer kann die Förderung einreichen
Natürliche Personen, wie Eigentümer bzw. Miteigentümer, Bauberechtigte und Mieter von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern.
Damit können Sie im besten Fall rechnen
Bei einer Umfassenden Sanierung darf ein bestimmter HWB (Heizwärmebedarf – aus dem Energieausweis zu ermitteln) nicht überschritten werden.
Bei einer Teilsanierung 40 % muss der HWB um mind. 40 % reduziert werden (Energieausweis Bestandshaus vor der Sanierung zu Energieausweis nach der geplanten und dann ausgeführten Sanierung).
Verwenden Sie Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen erhöhen sich die max. Förderungen um 50%. Es müssen jedoch mindestens 25% aller gedämmten Flächen auf diese Weise gedämmt werden.
Zusätzlich ist zu beachten, dass max. 30 Prozent der gesamten förderungsfähigen Kosten gefördert werden.
Sonderfall Förderung „Denkmalgeschütztes Gebäude“
Bei denkmalgeschützen Gebäuden sind die Anforderungen geringer und die Förderungen können etwas höher sein, da der Aufwand um energiesparende Maßnahmen zu erzielen meist höher ist.
Klarerweise müssen die Maßnahmen, die ergriffen werden, aus denkmalpflegerischer Sicht für das Bauwerk „vertretbar“ sein. Um nachzuweisen, dass diesem Kriterium entsprochen wird, muss neben dem Förderungsantrag die Bestätigung des Bundesdenkmalamtes (Formular „Denkmalschutz Sanierungsscheck“) über die geplanten Maßnahmen übermittelt werden.
Zur Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Meldezettel des Antragstellers/der Antragstellerin
- Bei umfassender Sanierung oder Teilsanierung 40 %: Formular „Technische Details Energieausweis“
- Bei einer Einzelbauteilsanierung ist ein Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes oder die ersten 3 Seiten eines gültigen Energieausweises (max. 10 Jahre alt) oder ein Gesamtsanierungskonzept vorzulegen
- Bei denkmalgeschützten Gebäuden: Förderantrag und Formular „Denkmalschutz Sanierungsscheck“
Raus aus dem Öl – Förderungen
Wie bereits eingangs erwähnt gibt es auch die „Raus aus dem Öl“ Förderung
Förderungen gibt es für Heizungsanlagen, die ab 09.02.2021 registriert werden / wurden, längstens jedoch bis 31.12.2022 bzw. solange Budgetmittel zur Verfügung stehen.
Vorgehensweise
Schritt 1 Registrierung online
Schritt 2 Antragstellung: Diese muss innerhalb von 6 Monaten nach der Registrierung erfolgen und kann ebenfalls ausschließlich online durchgeführt werden.
Die notwendigen Unterlagen (Rechnungen, Endabrechnungsformular, Meldezettel und Energieberatungsprotokoll / Energieausweis / Gesamtsanierungskonzept) sind ebenfalls online hochzuladen.
Die Förderung beträgt bis zu 7.500 Euro und ist mit 50 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt.
Gefördert wird der Ersatz von Heizungsanlagen auf der Basis fossiler Brennstoffe (Öl- oder Gaskessel bzw. Gastherme, Kohle/Koks-Allesbrenner) und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen, durch ein klimafreundliches Heizsystem, wie
- Pelletsheizanlagen
- Hackgutheizanlagen
- Stückholzkessel mit Pufferspeicher
- Ganzhausheizungen mit Pufferspeicher (Kachelofen mit wassergef. Zentralheizung)
- Wärmepumpen – Diese sind jedoch nur bei gut gedämmten Häusern mit Energiekennzahl um die 50 kWh/m²/Jahr und Niedertemperaturheizung (Fußbodenheizung / Wandheizung) geeignet. Die Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems (z.B. Radiatoren) darf 40° bei Normaußentemerperatur nicht überschreiten.
Förderungsfähige Kosten umfassen die Kosten für das Material, die Montage sowie Planungskosten. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind ebenso förderungsfähig.
Auch diese Förderung ist mit Landesförderungen kombinierbar. In Niederösterreich beträgt die Förderung zusätzlich bis zu 3.000 Euro und ist mit 20% der anerkannten förderfähigen Investitionskosten begrenzt.
Somit erhalten Sie beim Tausch ihrer alten unwirtschaftlichen Heizung auf eine Heizung mit erneuerbarer Energie bis zu € 10.000,-. Ganz abgesehen von dem vermutlich günstigeren Preis pro kWh erzeugte Wärmeenergie durch erneuerbare Heizenergie und dem wesentlich besseren Wirkungsgrad wodurch Sie mehr Heizenergie in ihre Wohnung bringen und nicht beim Rauchfang hinausheizen.
Auch in Wien gibt es eine Landesförderung für die Umstellung auf hocheffiziente alternative Energiesysteme auf Fernwärme. Wenn dies nicht möglich ist (außerhalb Versorgungsgebiet Fernwärme) auch auf die Umstellung auf ein Niedertemperaturheizsystem (d.h. Vorlauftemp. Max. 40°C – Wand- und/oder Fußbodenheizung oder Niedertemperaturheizkörper) in Ein-, Zweifamilien-, Reihen- oder Kleingartenwohnhäuser, dies dann aber in Kombination mit einer Solarthermie (mind. 5m²) oder Photovoltaikanlage (mind 1kWp).
In Wien beträgt die Förderung unter oben angeführten Bedingungen im Ausmaß von 35 % der anerkannten förderbaren Kosten (max. 12.250,00 Euro). Anerkannt wird eine Maximalsumme von 35.000,00 Euro (brutto) pro Förderobjekt.
In unserer Freebie-Seite finden Sie auch noch einen kleinen Überblick bzgl. Sanierungsförderungen vom Bund in Kombination mit dem Land NÖ.
Bildnachweis:
Titel: Bild von Tumisu auf Pixabay
Hausrenovierung von Manfred Antranias Zimmer auf Pixabay
Heizwärmebedarf: Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
2 Comments
[…] wird sowohl von Bund, den Ländern und teilweise auch von den Energieversorgen – im Rahmen des Sanierungsschecks – gefördert. Bei Neubauten kann man für die Wärmepumpe nur als Gemeinde oder Betrieb […]
[…] diesem Blogartikel werden wir Sie über die aktuellen Förderungsmöglichkeiten für thermische Sanierungsmaßnahmen […]