Stellen Sie sich vor, Sie kaufen sich ein neues Auto mit dem Wunsch, weniger Liter Benzin pro Kilometer zu verbrauchen als mit Ihrem bisherigen PKW. Schließlich garantiert ein niedriger Verbrauch von Treibstoff langfristige Einsparungen, wodurch sich der Neukaufpreis irgendwann bezahlt machen wird. Bei einem Auto wissen Sie nach einem Blick auf den Typenschein, wie sehr der Tank bei einer Fahrt über 100 km durchschnittlich belastet wird. Dadurch wird Ihnen eine transparente Kaufentscheidung ermöglicht.
Was viele nicht wissen: auch bei Immobilien gibt es eine ähnliche Aufschlüsselung, die zu informierten Entscheidungen beim Kauf oder bei der Miete eines Hauses führen soll – den Energieausweis.
Transparenz bei Miete und Kauf
Denn bekanntlich verbrauchen auch Immobilien Energie. Käufer und Mieter sollen schon vor Unterzeichnung des Kauf- oder Mietvertrags wissen, ob dieses Objekt eher sparsam und somit günstig im Betrieb, oder energievernichtend und somit teuer im Betrieb sein wird. Deswegen ist beim Verkauf oder bei der Vermietung eines Gebäudes das Vorweisen eines solchen Energieausweises gesetzliche Pflicht.
Beim Energieausweis gilt also: je niedriger die Energiekennzahl, desto sparsamer ist Ihre Immobilie. Niemand möchte heutzutage mehr ein neues Auto mit einem Verbrauch von mehr als 10 l/100 km kaufen – bei einem Haus würde das 100 kWh/m² im Jahr entsprechen. Als groben Richtwert können Sie 50 kWh/m² pro Jahr im Kopf behalten, also in etwa 5 l/100 km bei einem Auto – dieser Wert gilt landläufig als akzeptabel.
Der Energieausweis kennt übrigens auch eine Energieeffizienzskala – diese ist ähnlich wie bei stromverbrauchenden Haushaltsgeräten zu lesen und geht von G bis A++. Ihre Immobilie sollte also zumindest bei B oder C liegen, wenn Ihnen ein nachhaltiger Energieverbrauch wichtig ist.
Hilfreich auch bei Förderungen
Der Energieausweis kommt aber nicht nur beim Immoblienkauf ins Spiel, sondern auch wenn es darum geht, Förderungen für das Eigenheim zu beantragen. Wollen Sie eine Förderung für die Sanierung Ihrer Immobilie beantragen, müssen die entsprechenden Behörden wissen, wie es um den Energiebedarf dieser Immobilie steht, bevor sie eine Entscheidung über das Ansuchen treffen können.
Was steht im Energieausweis?
Um einen Energieausweis zu erstellen, muss die Immobilie vor Ort besichtigt werden. Nur die Besichtigung vor Ort garantiert ein professionelles Ergebnis und unterscheidet seriöse von unseriösen Energieausweisersteller. Dabei wird überprüft, ob die in Plänen und Aufzeichnungenvorhandenen Angaben über den Energieverbrauch mit der Realität übereinstimmen. Unter die Lupe genommen werden also Wand- und Deckenaufbauten (Dämmungen und Dämmstärken bzw. -materialien), Fenster, die Heizungsanlage usw.
Das Ergebnis ist eine Aufschlüsselung mehrerer Werte, allen voran der spezifische Heizwärmebedarf (HWB), vulgo „Energiekennzahl“. Diese wird in kWh/m²*a angegeben – das heißt, wie viel Energie (kWh) Ihr Haus pro Quadratmeter Fläche im Jahr für die Raumwärme benötigen würde, wenn es am Referenzstandort stehen würde. Das Heranziehen eines Referenzstandortes (der sich natürlich vom tatsächlichen Standort unterscheidet) dient der leichteren Vergleichbarkeit zweier Immobilien.
Vergleich ist alles
Auch der Gesamtenergie-Effizienzfaktor (fGEE) ist ein prominenter Wert beim Vergleich von Immobilien hinsichtlich ihres Energieverbrauchs. Je niedriger der fGEE, desto besser schneidet das Gebäude dabei ab. Der fGEE bezieht sich dabei ebenfalls auf ein fiktives Referenzobjekt aus dem Gebäudebestand aus 2007. Es kann somit abgeschätzt werden, ob es sich beim vorliegenden Gebäude um ein energetisch besseres (fGEE < 1) oder energetisch schlechteres (fGEE > 1) Gebäude handelt. Je höher der fGEE, desto schlechter ist das Gebäude.
Bestehen Sie auf einen Energieausweis!
Wenn Sie vorhaben, ein neues Gebäude zu errichten oder eine größere Sanierung bei einem bestehenden Haus durchzuführen, ist die Vorlage eines Energieausweises anhand der Baupläne bereits beim behördlichen Bauverfahren Pflicht. Kaufen oder mieten sie eine Immobilie, können Sie vor dem Vertragsabschluss die Vorlage eines Energieausweises einfordern. Dadurch können sich alle beteiligten Parteien darüber im Klaren sein, wie es um den Energieverbrauch und die Energieeffizienz der (künftigen) Immobilie steht.
So kommen Sie zu einem Energieausweis
Um zu einem Energieausweis zu gelangen, müssen Sie sich an eine dazu befugte Person, z.B. aus einem technischen Ingenieurbüro, wenden. Diese benötigt, wie eingangs erwähnt, Pläne Ihrer Immobilie wie Grundrisse, Ansichten, Schnitte etc., Angaben zu den Aufbauten von Außenwänden, Böden und Decken sowie zur vorhandenen Haustechnik und weitere Informationen.
Die Kosten für einen solchen Ausweis variieren je nach Größe und Beschaffenheit des Gebäudes. Auf unserer Website finden Sie nähere Informationen dazu und können sich von uns auch einen Kostenvoranschlag erstellen lassen, den wir Ihnen innerhalb von 24 Stunden anhand von Fotos und Plänen Ihrer Immobilie sowie unter Angabe der m²-Anzahl zusenden.
Abbildungsnachweis:
Titelbild: www.pixabay.com © User andreas160578 (Link zum Bild)
Auto: www.pixabay.com © User andreas160578 (Link zum Bild)
Laptop: www.pixabay.com © User StartupStockPhotos (Link zum Bild)
Handschlag: www.pixabay.com © User geralt (Link zum Bild)
2 Comments
Eine gute Begriffserklärung, danke! Mein Sohn ist zum Studium in eine für mich fremde gefahren und ist im Moment auf der Suche nach einer Ein-Zimmer-Wohnung. In einigen der Wohnanzeigen fehlt die Information über den Energieverbrauch, was aber für ihn als Mieter entscheidend ist, denn sein Einkommen ziemlich begrenzt ist, danke!
[…] die ersten 3 Seiten eines gültigen Energieausweises (max. 10 Jahre alt) oder ein Gesamtsanierungskonzept […]