Mit der Rolle des Baukoordinator haben wir uns schon in unserem Blog befasst.
In aller Kürze: Der Einsatz eines Planungs- und Baukoordinators ist gesetzlich vorgeschrieben, sofern auf der jeweiligen Baustelle Arbeitnehmer verschiedener Arbeitgeber gleichzeitig länger tätig sind.
Wann ist ein Planungs- und Baukoordinator notwendig?
Ein Beispiel: Der Bauherr beauftragt für die Lieferung und Montage von Fenstern eine Fensterfirma, bei der eine andere Firma die Maurer- und Verputzarbeiten und dann vielleicht auch noch ein gesonderter Maler die Malerarbeiten durchführt. Diese Arbeiten finden im Normalfall hintereinander und nicht gleichzeitig statt (die Arbeiten beeinflussen sich bzgl. Sicherheit und Gesundheitsschutz untereinander nicht). Somit ist keine Koordination lt. BauKG-Gesetz erforderlich.
Lässt man hingegen das Dach von einem Zimmerer-, Spengler- und/oder Dachdeckerunternehmen erneuern bzw. sanieren und sind die Arbeitnehmer nicht nur von einem Arbeitgeber – auch wenn der Auftrag insgesamt an eine Firma vergeben wird und diese Firma z.B. nur den Spengler als SUB-Unternehmer beauftragt – muss man einen Planungs- und Baukoordinator bestellen.
Ist zusätzlich SiGe-Plan – Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erforderlich?
Ob zusätzlich ein SiGe-Plan vom Planungskoordinator zu erstellen ist, hängt davon ab, ob die Arbeiten weniger als 31 Tage mit weniger als 21 Personen oder weniger als 501 Personentagen dauern wird.
Der Baustellenkoordinator kümmert sich dann während des Baus darum, dass sich die einzelnen Arbeitnehmer nicht in die Quere kommen und der zuvor erstellte Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) eingehalten und eventuell adaptiert wird. Kurz gesagt stellt der Baukoordinator sicher, dass alle am Bau Beteiligten keine Gefährdung für sich und andere darstellen und miteinander reibungsfrei kooperieren.
Dieselben gesetzlichen Vorgaben gelten sowohl für den Planungs- als auch für den Baustellenkoordinator.
Oft sind die Funktionen des Planungs- und Baukoordinators in einer Person vereint. Der Planungskoordinator übernimmt dabei die Erstellung des SiGe-Plans und koordiniert die Grundsätze der Gefahrenverhütung mit den involvierten Planern im Vorhinein.
BaumeisterInnen, ZiviltechnikerInnen, Technische Büros u.a. müssen aufgrund der für sie geltenden Berufsausübungs-regelungen und der allgemeinen Rechtsgrundsätze Bauherren auf die Verpflichtung zur Koordinatorenbestellung hinweisen.
Beispiel inklusive Kostenaufstellung
Heute wollen wir uns in Bezug auf diese beiden Tätigkeiten einem konkreten Beispiel inklusive Kostenaufstellung widmen. Nehmen wir an, Sie möchten sich den Traum vom Einfamilienhaus verwirklichen und ein zweistöckiges Haus ohne Keller in Wien oder Niederösterreich errichten. Wenn Sie dabei selbst die Rolle des Bauherren übernehmen und für den Bau verschiedene Firmen beauftragen (Maurer, Elektriker, Installateure etc.), sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, einen Planungs- und Baukoordinator zu beauftragen, auch wenn Sie für die Planung- und das Baumanagement ein Planungsbüro beauftragt haben.
Welche Unterlagen benötigt der Planungs- und Baukoordinator?
Dieser benötigt dabei zur Umsetzung seiner Aufgaben verschiedene Dokumente und Unterlagen: etwa den Bauzeitplan, alle Einreich- und Ausführungspläne, Dokumentationen über geplante Bauaufzüge und –kräne, Informationen über die beauftragen Firmen etc.
Welche Unterlagen Sie dem Baukoordinator genau zur Verfügung stellen müssen, wird dieser im Vorhinein mit Ihnen persönlich besprechen. Wichtig ist jedenfalls, dass der Planungs- und Baukoordinator ein umfassendes Bild über die geplanten Baumaßnahmen erhält, um sich so schon im Vorhinein Gedanken über die Einhaltung aller relevanten Sicherheitsmaßnahmen machen zu können.
Kosten Planungs- und Baukoordinator
Im Zuge seiner Vorbereitungen erstellt der Planungskoordinator also den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheits- und Gesundheitsplan und arbeitet eine Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk aus. Für gewöhnlich bietet Ihnen ein potentieller Planungskoordinator einen Pauschalpreis für die Erstellung dieser Dokumente an. Dieser beläuft sich bei einem Einfamilienhaus auf ungefähr 850,– bis 950,– € plus Mehrwertsteuer.
Dasselbe gilt für den Baukoordinator, dessen Kosten die des Planungskoordinators aber normalerweise übersteigen. Da er während der gesamten Bauzeit regelmäßig vor Ort die Einhaltung der im SiGe-Plan festgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen und die Umsetzung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung überprüfen muss, hängt seine Pauschale auch von der geplanten Dauer des Bauvorhabens ab. Das Planungs- bzw. Baumanagementbüro Ihrer Wahl sollte Ihnen jedoch eine genaue Aufstellung der Kosten im Vorhinein zur Verfügung stellen. Die Kosten hängen von der Schwere, Größe und Verantwortung der einzelnen Aufgaben bzw. Projekte ab. Und natürlich von der Dauer des geplanten Bauvorhabens. Somit sind Kosten für den Baukoordinator inkl. der haftungstechnisch sehr wichtigen Aufgabe des Projektleiters bei Einfamilienhäusern mit ca. 6 – 8 Monaten Bauzeit, wo mehrere Arbeitgeber gleichzeitig vor Ort sind, von 350,– -bis 450,– € pro Monat (exklusive Mehrwertsteuer) üblich. Die Zahlung erfolgt übrigens in Teilzahlungen (meistens monatlich) nach den jeweils tatsächlich erbrachten Leistungen.
Falls Sie für Ihr Bauvorhaben einen Planungs- und/oder Baukoordinator benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren. Wir erstellen Ihnen ein detailliertes Angebot entsprechend Ihres Vorhabens und schlüsseln Leistungen und Kosten transparent auf.
Bildnachweis
Titelbild: Pixabay.com / User: Hans
Blaupase: Pixabay.com / User: Pexels
Bauarbeiter: Pixabay.com / User: Life-Of-Pix
2 Comments
Ich muss einen Baukoordinator engagieren. Mein Projekt ist etwas größer. Ich bräuchte dann wahrscheinlich auch einen Planungskoordinator.
Wir sind gerne für Sie da, falls Sie unsere Hilfe benötigen.