Bauen Sie neu oder planen Sie einen Umbau oder eine Sanierung oder baut ein Bauträger eine Wohnung für Sie? Dann sollten Sie auf eine unabhängige begleitende Kontrolle vor und während der Bauführung oder zumindest auf eine Abnahmeprüfung nicht verzichten. Diese Investition wird sich lohnen. Übersehene Mängel in der Planung oder in der Ausführung haben oft schwerwiegende Konsequenzen und können nur durch aufwendige und kostspielige Maßnahmen behoben werden.
Ständig mit dem Projekt befasste Personen – vom Planer bis hin zum Ausführenden – sind gefährdet, eventuelle Mängel zu übersehen (Betriebsblindheit). Manchmal bauen ausführende Professionisten oder Generalunternehmer aus wirtschaftlichen Interessen so günstig wie möglich. Und Sie erhalten dann möglicherweise nicht den Qualitätsstandard, den Sie um einen vereinbarten Preis bestellt haben.
Ob beim Neubau, Umbau oder einer Sanierung – wir unterstützen Sie mit folgenden Leistungen:
Vor Auftragsvergabe und Baubeginn:
Während der Baudurchführung:
Vor Auszahlung der Teilrechnungen aber besonders vor der letzten Zahlung (Schlussrechnung) an den Professionisten oder den Bauträger:
Gerne überprüfen wir auch vor Ablauf der Gewährleistungsfrist, ob sichtbare Mängel vorhanden sind, welche von den Professionisten im Zuge der Gewährleistung zu beheben sind (Gewährleistungsablaufüberprüfung).